Für den Fall der Fälle:
- Erstellen einer Mängelliste oder eines privaten Beweissicherungsgutachtens zur Vorbereitung als Grundlage des Verfahrens
- Aufsuchen eines fachspezifischen Anwalts
- Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens oder eines Hauptsacheverfahrens
- Es wird durch das Gericht ein Gutachten zur Beweisaufnahme in Auftrag gegeben. Hier werden nur die vorher gestellten Beweisfragen beantwortet, welche für gewöhnlich aus der erstellten Mängelliste hervorgehen. Wurden hier also wesentliche Fehler begangen oder etwas versäumt zu dokumentieren, werden diese Punkte beim gerichtlichen Gutachten nicht mehr neu aufgegriffen, was in Folge zu einem nicht optimalen Urteilsspruch führen kann und eine weitere Instanz erforderlich machen könnte. Achten Sie daher auf eine gewissenhafte und qualitative Beweissicherung.